Warum die gesamte Lieferkette im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO betrachten?

Aus Sicht des Art. 28 DSGVO ist es sinnvoll, die gesamte Lieferkette der Auftragsverarbeiter zu betrachten und zu prüfen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß geschützt werden und keine Verstöße gegen die Datenschutzgesetze vorliegen.

Hier sind einige Gründe, warum es wichtig ist, die gesamte Lieferkette zu prüfen:

  1. Verantwortung:
    Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind gemäß Art. 28 DSGVO verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzgesetze. Dies gilt auch dann, wenn sie einen Auftragsverarbeiter beauftragen. Daher müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Auftragsverarbeiter alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben, um die personenbezogenen Daten zu schützen.
  2. Vertrauen:
    Wenn Unternehmen personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter übergeben, verlassen sie sich darauf, dass der Verarbeiter die Daten sicher aufbewahrt und verarbeitet. Wenn es bei einem Auftragsverarbeiter zu einem Datenschutzverstoß kommt, kann dies das Vertrauen der Kunden und anderer Beteiligter in das Unternehmen beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass alle Auftragsverarbeiter in der Lieferkette sicher und zuverlässig sind.
  3. Compliance:
    Wenn ein Auftragsverarbeiter gegen die Datenschutzgesetze verstößt, kann dies nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen für den Verarbeiter, sondern auch für das Unternehmen führen, das ihn beauftragt hat. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Auftragsverarbeiter in der Lieferkette die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu gewährleisten.
  4. Risikomanagement:
    Die Identifizierung von Datenschutzrisiken in der gesamten Lieferkette kann dazu beitragen, diese Risiken zu minimieren. Wenn ein Unternehmen die Risiken kennt, kann es Maßnahmen ergreifen, um diese zu reduzieren oder zu beseitigen. Eine umfassende Prüfung der Lieferkette kann helfen, potenzielle Risiken aufzudecken und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
  5. Sorgfaltspflicht:
    Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht gegenüber den personenbezogenen Daten, die sie verarbeiten. Dies schließt auch die Verantwortung ein, sicherzustellen, dass alle Auftragsverarbeiter, die sie beauftragen, diese Daten sicher und vertraulich behandeln. Eine umfassende Prüfung der Lieferkette kann dazu beitragen, die Sorgfaltspflicht des Unternehmens zu erfüllen.Insgesamt ist es aus Sicht des Art. 28 DSGVO sinnvoll, die gesamte Lieferkette der Auftragsverarbeiter zu betrachten und zu prüfen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten ordnungsgemäß geschützt werden und keine Verstöße gegen die Datenschutzgesetze vorliegen.

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